Original von xj-jeeper
Ich hatte die Hosenträgergurte im alten YJ drinn.
Links und rechts an den orginal Schrauben befestigt und den automatik Roller, oder wie das Ding sich nennt, hatte ich an den Befestigungspunkten der hinteren Gurte rangeschraubt.
Aber eingetragen hab ich das nie, muss man das überhaupt?
Meine letzte, allerdings schon 10 Jahre alte, TÜV-Info ist, das die Gurte nur dann eingetragen werden müssen wenn die Gurte nicht von der Rolle zu trennen sind und/oder die Originalgurte ausgebaut wurden
Ps: Ich hab mir jetzt Sportsitze in den XJ reingetüddelt, muss man die etwa auch eintragen ??
Auch das hab ich damals den TÜV gefragt, mit folgender Antwort: Sportsitze müssen eingetragen werden wenn die Rückenlehne nicht oder weniger als 20° verstellbar sind und bei 2-Türern wenn sie nicht klappbar sind, d.h. auf Schlau: wenn sie keinen "easy-entry" haben
Ob das immer noch so gültig ist weiß ich nicht, aber das klärt ja dann ein Anruf beim TÜV, o.ä.
Schönes WE,
Gruß
TJeeper