Peter nicht sauer sein, aber was eine Zeitschrift schreibt, ist eine Sache, was in allen Fahrwerksgutachten (egal ob OME, ProComp, Trailmaster, etc.) vom TÜV da rein geschrieben wurde, das ist was ganz anderes.
Dem TÜV geht es nur darum, was im Gutachten steht.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme. Dann tragen die einem ein, dass man NUR noch Hänger, mit einer höhenverstellbaren Deichsel ziehen darf. So einer, wie Du ihn hast Peter.
Alles andere mag vielleicht mit gut Glück gelingen. Im Schadensfall bist Du aber immer der Gearschte, weil es trotz Eintragung dem geltenden Recht widerspricht, also nicht gültig ist.
Die Höhe steht auch nicht in der STVZO drin, sondern in irgendeiner DIN Norm für AHKs.
Die Längslenker befestigen die Achse in der vor-zurück Richtung am Wagen. Der Panhardstab macht das in der links-rechts Richtung. Ohne Panhardstab könnte sich die Achse seitlich frei hin und her bewegen.
Wenn man noch nie einen Wagen mit Starrachse hatte, hilft es, sich das mal anzuschauen.
Control Arms = Längslenker
Track Bar = Panhard