Hab mir gestern orange eingefärbte Blinkerbirnen besorgt und hab dabei festgestellt das die Pin´s am Sockel nicht wie gewohnt gegenüberliegen sondern etwas versetzt. Hab auch keine anderen gefunden.
Naja hab einen abgefeilt dann hats gepasst.
Aber was soll dieser Unsinn??
@Forrrrrest:
§52a Rückfahrscheinwerfer
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.