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1

Samstag, 13. Mai 2006, 12:45

Hab meine Heckbeleuchtung geändert.

Hab mal eben meine Heckbeleuchtung abgeändert.
Wie auf den Bildern zu sehen ist, hab ich nun US-Rückleuchten drauf die durch die klaren Ausschnitte mit orangen Birnen blinken. Das Kennzeichen (jetzt eckig) kommt unters linke Rücklicht auf den Tankdeckel (an die gelbverzinkte Scharniere).
An die Stellen wo die alte Kennzeichenbeleuchtung war hab ich nun mit Hella Standartleuchten Rückfahrlicht und Nebelschlußleuchte realisiert.

Mir gefällts nun besser als vorher.

Vorher:


Nachher:

2

Samstag, 13. Mai 2006, 20:14

Schaut aufjedenfall besser aus!! !up !up

3

Samstag, 13. Mai 2006, 21:05

:D

Die Lampen sind Super (hab ich auch) !up

Aber wozu issn das Hardtop noch drauf...??? !hu

4

Samstag, 13. Mai 2006, 21:30

Weil auf den Kennzeichen noch kein Stempel drauf ist... ec095

5

Sonntag, 14. Mai 2006, 11:39

!hu

Das ist schade...

Aber es wird zeit !!!!


!yeah

6

Sonntag, 14. Mai 2006, 11:50

Da liegt das Problem:

Link

cj7thomas

unregistriert

7

Mittwoch, 17. Mai 2006, 07:50

Jo, schaut gut aus, kommt bei mir auch ncoh dieses Jahr dran, aber ich versuch sie gleich noch mit zu versenken.
cu Thomas !yeah

Forrrrest

unregistriert

8

Mittwoch, 17. Mai 2006, 11:24

Unsere Jeeps könnten von hinten fast Zwillinge sein!
Was ich allerdings nicht habe ist der Rückfahrscheinwerfer.
Ist der eigentlich Pflicht????
Das einzige wo er mir gefehlt hat, war beim rückwärts in die dunkle Garage fahren. Da hab ich dann aber eine Lampe mit Bewegungsmelder installiert.
Es lebe der Workaround! !yeah

Gruß
Forrrrrest

9

Mittwoch, 17. Mai 2006, 13:05

Hab mir gestern orange eingefärbte Blinkerbirnen besorgt und hab dabei festgestellt das die Pin´s am Sockel nicht wie gewohnt gegenüberliegen sondern etwas versetzt. Hab auch keine anderen gefunden.
Naja hab einen abgefeilt dann hats gepasst.
Aber was soll dieser Unsinn?? !ohno

@Forrrrrest:

§52a Rückfahrscheinwerfer

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EISI« (17. Mai 2006, 13:07)


martini

unregistriert

10

Mittwoch, 7. Juni 2006, 10:46

Sag mal EISI ,
willst Du etwa Deinen Jeep verkaufen ?
Ich glaub der ist bei Ebay drinnen.....

?(

cj7thomas

unregistriert

11

Mittwoch, 7. Juni 2006, 12:23

@ MArtini,
ich glaub eher er hat sich gerade ienen im Ebay gekauft, Saubillig :D :D
cu Thomas !yeah

12

Mittwoch, 7. Juni 2006, 22:39

Ja und nein.

Nein ich hab mir keinen saubillig bei eBay gekauft.

Ja meiner steht bei eBay drin zum Verkauf.

Wenn er weg geht dann kommt was neues aufn Hof.

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