lt. §10 Abs. 7 der StVZO
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad
gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht
weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene
Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres
Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der
Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
BLUE EAGLE
MJ Bj. 90 longbed, LKW, 4.0 Non-HO, 31x10,5x15, 5" Trailmaster, NP242, Front-, Tank- und Diff-Skid, Wills Air-Tube, Stahlflex, BORLA-Fächer uvm. nach Totalschaden vorübergehend nicht fahrbereit
BLACK EAGLEXJ Bj. 92 Ltd. geht nächste Woche in die Presse
XJ Bj. 92, Chrome, absolutely stock
Inhaber eines Gutachtens, das artgerechte Jeephaltung erlaubt
Meine Firma