ich habe durch mein früheres "darf man das auch" gefrage folgendes herausgefunden:
alles was die form, die maße oder die oberfläche der karosserie verändert muss eingetragen werden. bei einigen dingen wird das nicht so eng gesehen, aber speziell bei der fahrzeugfront schon (also hier in hamburg), wegen des fussgänger-unfallschutzes.
ein fussgänger kann an dem bügel vorbei an die winde kommen wenn du ihn rammst, daher tippe ich mal, dass das eingetragen werden muss.bestimmt ist auch ne abdeckung fürs windenfenster vorgeschrieben.
auf jeden fall kann es meiner meinung nach passieren, dass ein blau-weisser das so sieht wenn er einen mal kontrolliert. zur sicherheit würde ich mir das doch einfach vom TÜV eintragen lassen, oder aber ein schriftstück aushändigen lassen aus dem hervorgeht, dass diese winde nicht eingetragen werden muss.
schaden kann das ja nicht.
lg nico