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nicolas-eric

unregistriert

1

Freitag, 21. Juli 2006, 18:53

Andere Reifengrösse als eingetragen - steht aber im Teilegutachten

Hallo,

ich fahre momentan 32x11.5x15 auf Excentric Olymp 7.5x15. Das wurde per Einzelabnahme eingetragen, weil diese Reifengrösse im Teilegutachten des Herstellers nicht drin steht.
In diesem Gutachten stehen aber 31x10.5x15 drin. In dieser Grösse möchte ich mir im Herbst Winterreifen kaufen, bei 32ern gibt es ja keine so grosse Auswahl.

Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich die Reifen einfach aufziehen und damit fahren? Die stehen ja im Teilegutachten drin. Oder muss ich mit dem Gutachten zum TÜV um die anderen Reifengrössen eintragen zu lassen? Oder muss ich etwa erst die Reifen aufziehen und dann zum TÜV damit die eingetragen werden können?

Danke für Eure Antwort(en).

LG und ein schönes Wochenende.
Nico :)

Flashman

unregistriert

2

Freitag, 21. Juli 2006, 21:15

Du musst das auch von einer Prüforganisation abnehmen lassen. Rumfahren ohne "TÜV-Abnahme" geht nur, wenn Du eine ABE hast. Teilegutachten diesen auch nur als eintragungsvorlage

nicolas-eric

unregistriert

3

Freitag, 21. Juli 2006, 22:03

Kann ich dann wenigstens auch andere Grössen mit eintragen lassen? Schliesslich passen ja die 32er auf die Felgen ohne dass etwas schleift oder übersteht, dann tut es das mit kleineren Reifen ja auch nicht.
Odre muss ich bei jeder neu verwendeten Grösse wieder zum TÜV?
Ist nur so ne rein theoretische Frage, denn ausser den 31ern im Winter werde ich wohl keine anderen Reifen drauf fahren.

Es sei denn ich finde noch irgendwo ganz billige Felgen für den Winter, dann erübrigt sich das ganze ja.
Ein Satz Seienfelgen für die 31er Winterreifen würde ja schon reichen...muss ja nur billig sein.
Wie läuft das dann eigentlich mit der Eintragung? Steht dann meine jetzige Felgen/Reifen-Kombi UND die andere für den Winter im Schein drin?

LG Nico :)

Flashman

unregistriert

4

Freitag, 21. Juli 2006, 22:07

Jede Reifengröße bedeutet eine Änderung der Tacho-Genauigkeit. Dürfte wenig Prüfer geben, die Dir just4fun noch einfach so andere Größen mit eintragen. Denn streng genommen, musst Du nachweisen, dass die Toleranzgrenze des Tachos nicht überschritten wird.

Es können allerdings (und das ist witzig) verschiedene Reifengrößen im Schein stehen. So darf ich entweder 225/75R15 oder 33x12.5R15 fahren, was schon ein "kleiner" Unterschied ist.

nicolas-eric

unregistriert

5

Freitag, 21. Juli 2006, 22:22

mein tacho geht mit den 32ern fast 100%ig genau. bei 100 kmh anzeige sind es exakt 99.6 sagte mir der mann beim prüfstand beim ADAC. daher wären laut ihm 31er und 30er und entsprechende deutsche grössen noch in der toleranz. die könnten dann ja mit in den schein rein.

ich werde mich mal bei ebay auf die suche machen, vielleicht kommen dann ja noch 31er winterreifen auf der originalfelge dazu. für einige 100 euro bekommt man da ja schon einen satz felgen.
wie ist es denn eigentlich mit der ET bei den originalteilen? stehen die dann mit 31ern so weit drinnen? ich hatte bei meinem alten noch 60mm spurverbreiterungen damit die bündig sitzen.

nochmal ne ganz andere grundsätzliche frage:
mein händler meinte, man bräuchte winterreifen. allerdings wohnt der in hügeligerem gebiet wo auch mehr schnee liegt.
auf meinem alten TJ hatte ich 30x9.5 yokohama geolandar AT drauf, damit kam ich ganz gut zurecht im winter, ausser bei blitzeis oder sowas.
ist es mit 32x11.5 was ja breiter ist problematischer im winter? rechtlich gesehen genügt mir ja die M&S kennzeichnung...

lg nico

Flashman

unregistriert

6

Freitag, 21. Juli 2006, 22:28

Rechtlich reicht M&S, praktisch ist es Rotz. Wobei die Geolandar AT (hatte ich auch) aufgrund der weichen Mischung und des Profils, sich tatsächlich recht gut schlagen. Sie ersetzen aber keine echten Winterreifen.

Die Reifengröße ansich ist erstmal egal.

Wenn Du jetzt felgen mit geringerer ET hast und die Winterpneus auf original Felgen ziehst, sind die Reifen wieder weiter drin - Klar.

nicolas-eric

unregistriert

7

Freitag, 21. Juli 2006, 23:52

die reifengrösse ist egal? ich dachte, dass breitere reifen weniger gewicht auf die selbe fläche bringen. dadurch rutschen sie bei schnee/nässe viel mehr...sowas hatte ich jedenfalls irgendwo mal gelesen.

wenn das aber nicht so ist, dann kann ich ja weiterhin mit den jetzigen reifen im winter fahren. bei angepasster geschwindigkeit und angepasstem abstand hatte ich bisher fast noch nie probleme. und an den paar tagen im jahr - wenn überhaupt - wo es so richtig glatt ist kann ich den wagen ja auch stehen lassen.

dann sind ja meine pläne winterreifen kaufen zu müssen hinfällig geworden...

lg nico :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nicolas-eric« (21. Juli 2006, 23:54)


Flashman

unregistriert

8

Freitag, 21. Juli 2006, 23:58

Sorry, hätte mich differenzierter Ausdrücken sollen. So war das mit der egalen Reifengröße nicht gemeint :D

nicolas-eric

unregistriert

9

Samstag, 22. Juli 2006, 00:03

Zitat

Original von Flashman
Sorry, hätte mich differenzierter Ausdrücken sollen. So war das mit der egalen Reifengröße nicht gemeint :D


also haben die jetzt ca. 25% breiteren reifen bei schnee/eis auch entsprechend weniger grip?
ich bilde mir sogar ein, dass die schon bei nässe schlechter sind als die alten schmaleren.

ach ich probiere das einfach aus, winterreifen kann ich mir dann immer noch kaufen. obwohl es bei diesen recht seltenen grössen arge lieferengpässe geben soll...sagte man mir...

lg nico :)

Flashman

unregistriert

10

Samstag, 22. Juli 2006, 00:29

Ganz so trival ists nicht. Zu dem Thema gibts seitenweise physikalische Betrachtungen...

nicolas-eric

unregistriert

11

Samstag, 22. Juli 2006, 00:37

Zitat

Original von Flashman
Ganz so trival ists nicht. Zu dem Thema gibts seitenweise physikalische Betrachtungen...


das ist schon klar, dass man es so pauschal nicht sagen kann, aber eine info ob es nur ein bissle schlecher oder aber fast unfahrbar wird würde schon helfen.

mein reifenhändler sagte damals schon, dass ich winterreifen brauche, aber bei angepasster fahrweise hatte ich mit den ATs keine probleme... deswegen interessiert mich halt, ob ch jetzt mit einer starken verschlechterug rechnen muss...

lg nico :)

prost dann mal !ec40:

Lohrengel

unregistriert

12

Samstag, 22. Juli 2006, 06:42

Zitat

Original von Flashman

Es können allerdings (und das ist witzig) verschiedene Reifengrößen im Schein stehen. So darf ich entweder 225/75R15 oder 33x12.5R15 fahren, was schon ein "kleiner" Unterschied ist.


Wobei das auch kein Freifahrtsschein ist, nur weil es im Brief und Schein eingetragen ist. Wenn der Prüfer drauf beharrt, darfst Du auch das Gutachten vorlegen, und spätestens dort steht ja im allgemeinen drin, daß der Tacho anzupassen ist. Ich denke mal, das wird kaum ein Prüfer verlangen, aber theoretisch könnte es passieren. Früher an meinem USA-Fiat-Spider war das noch einfacher gelöst. Einfach kleine Pfeile auf den Tacho geklebt und gut wars...

Flashman

unregistriert

13

Samstag, 22. Juli 2006, 10:40

Das ist nicht ganz richtig, sorry. Wenn die Reifengrößen erstmal eingetragen sind, sind sie Teil der EBE des Fahrzeugs. Das Gutachten, welches dem Prüfer ggf. als Eintragungshilfe diente, soll dieser sowieso mit der Eintragung einziehen, damit es nicht "missverwendet" wird. Deshalb kannst Du das auch nicht mehr haben.

Allerdings wäre es möglich, dass Du je nach verwendeter Reifengröße ansich, nachweisen sollst (bei Stuchprobe), dass der Tacho korrekt läuft. Denn diese Funktion muss unabhängig von der Eintragung ja grundsätzlich gewährleistet sein.

Deshalb beziehe ich meinen Einspruch nur auf den Teil des "mitzuführenden Gutachtens", nicht auf die Aussage ansich !up

Lohrengel

unregistriert

14

Samstag, 22. Juli 2006, 11:12

ich hab eh vom Boschdienst die Tachoprüfung immer dabei für die aufgezogenen Reifen... Ist ja eh notwendig, um Reifen eintragen zu lassen, zumindest war es in meinem Gutachten Bedingung...

Flashman

unregistriert

15

Samstag, 22. Juli 2006, 12:54

Achso, dann hatte ich Dich missverstanden. ich dachte, Du sprachest von Gutachten für die Reifenumrüstung. Das Gutachten vom ADAC / Bosch-Service über die Tachokorrektheit, ist nat. etwas anderes. Da sind wir uns ja einig (sollte man im Zweifelsfall bei zwei eingetragenen Reifengrößen, dabei haben). :)

autoclaus

unregistriert

16

Samstag, 22. Juli 2006, 15:44

Winterreifen

Die Eintragung von "kleineren" Winterreifen ist selten ein Problem, weil auch dort bekannt ist, daß Winterreifen nicht in allen Größen lieferbar sind. Das gilt sowohl bei PKW mit Breitreifen als auch bei Geländewagen mit "Groß"reifen.

Würde meistens so aussehen: auch M+S 31-10.5R15 zulässig