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Für die Dieseler
Am 14.12.2006 wurde folgendes in der HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) geschrieben.
Für die die Kopfprobleme und den Wagen vom Händler haben.
Der Tipp ist gut, doch für mich fraglich, da das Fahrzeug im Oktober 2002 gekauft wurde und die neuen Zylinderköpfe im Januar 2003 reinkamen.
Vielleicht können mir hier die Rechtsanwälte im Forum helfen.
P.S.
Ich werde mein Dieselchen

aber dennoch behalten.
Meine vielleicht kann man was mit dem Aktenzeichen anfangen.
Als Musterurteil. Das ist ja egal wann es ausgesprochen wurde.
Oder nicht? Bin da auch nicht vom Fach.