Original von nicolas-eric
... Zum Einparken hab ich ja jetzt den 2x 100W Hella Arbeitsscheinwerfer. Den darf man sogar auf der Strasse nutzen beim rangieren langsamer als Schrittgeschwindigkeit.
ADMIN EINGRIFF
1. Lass bitte deine OFF TOPIC Bemerkungen, dadurch wird der Thread nur unnötig vom Thema abweichen.
2. Unterlass bitte deine Rechtsberatungen, erst recht wenn Sie nicht konform zu geltendem Recht sind.
siehe StVZO:
StVZO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
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2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
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(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein.
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
3. Dulde ich hier keinerlei weitere Diskusiion zu dem EIngriff
ADMIN EINGRIFF ENDE
Für eine Diskussion zum Thema ARBEITSSCHEINWERFER bitte einen neuen Thread starten.
Danke