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Lohrengel

unregistriert

1

Dienstag, 11. April 2006, 11:21

TÜV Hessen Erfahrungen

Moin moin...

jetzt muss ich mal die Lanze für den TÜV Hessen brechen. Gestern hab ich nun nach langer Zeit endlich meine Reifen/Felgen Kombi eintragen wollen. Also zuerst ins Nachbardorf, dort ist seit 1.4. ein neuer TÜV-Schuppen. Dort angekommen kam sone schlacksige Tante auf mich zu und meinte, "Nene, diese Woche sind keine Prüfer im Haus". Also deprimierter Rückzug meinerseits und den ganzen Tag Magengrummeln umsonst. Naja, dachte ich, fährste mal zur GTÜ, die solln ja eh nicht so pingelig sein. Von wegen. GTÜ-Prüfer: " Ne, das kann ich Ihnen nicht eintragen, damit habe ich ein Problem. Ihr Fahrzeug hat keine EBE Kennzeichnung, die der Felgenhersteller angibt, ausserdem muss hinten ab Felgenmitte bis oben bereits eine Laufflächenabdeckung sein". Nach einigen Hin und Her hab ich ihm dann den Tip gegeben, er solle sich doch besser wieder seinem Wurstbrot widmen, da er ja anscheinend damit KEIN Problem hat. Ich habe meine Unterlagen zurückverlangt und bin nach Kassel zum TÜV gefahren (3. Anlauf). Dort angekommen, meinte der Prüfer, wo die Kennung auf der Felge ist. Ich sagte ihm, auf der Innenseite. Dann meinte er noch, naja, die Verbreiterungen sind ja ausreichend, ich nehme an, der Lenkradeinschlag passt auch, oder ? Ich: "Jaja, muss ja, wenn ich ins Gelände will". Prüfer:"Naja, dann gib mal 44 Euro, ich mach den Wisch fertich und dann hau bloß ab hier". Also ich kann hier nur 100 Punkte vergeben. Der Prüfer meinte noch, daß er bei solchen Autos kein Problem hat, irgendwas einzutragen, da er die Besitzer solcher Fahrzeuge als in der Regel vertrauenswürdig und vernünftig einstuft. Wie wahr, wie wahr yes ....

Naja, obendrein hat er vergessen einzutragen bei den Reifen/Felgen: "Nur in Verbindung mit der passenden Radabdeckung und Tachojustierung" und die höhe der Anhängerkupplung hat er auch nicht nachgemessen !up , sonst hätt er die wieder ausgetragen. iss nämlich 4 oder 5 cm zu hoch...

So, dann kann ich mich ja nun endlich mal an den Rost machen, nachdem die schwerste Hürde genommen ist...

Noch ne schöne Woche zusammen...

Gruß Veit

cj7thomas

unregistriert

2

Dienstag, 11. April 2006, 13:40

Glückwunsch,
ich bin immer bei der GTÜ, aber die dürfen leider nur eintragen was ein Gutachten nach §19 hat, eine Gutachten mit §21 geht da nicht.
Das leigt aber bei mir sicher auch daran, dass mein Kumpel ne werkstatt hat wo der Prüfer hinkommt und wenn ich da bin immer erst mal der Grill angefeuert wird :D

cu Thomas !yeah

Lohrengel

unregistriert

3

Dienstag, 11. April 2006, 14:14

könnte schwer werden mitm Grill... die haben bei uns im TÜV noch nicht mal ne Kaffeekasse, da es dann so aussehen könnte, daß man schmieren würde... kann ich aber auch von deren Seite verstehen...

SCHMOLLI

unregistriert

4

Dienstag, 11. April 2006, 18:49

hi Veit,

bei welchem tüv in kassel warst du ?????????????????????????????

Lohrengel

unregistriert

5

Dienstag, 11. April 2006, 22:14

moin heiko,

ich meld mich morgen nochmal. bin eben erst nach hause gekommen. da wollt ich nicht mehr zurückrufen...

gruß veit

[Edit Flashman: Du hast die Vorgehensweise Deines TÜV Prüfers als unfachmännisch, bzw zu lapidar dargestellt (auch wenns sicher gut gemeint war, weil er es eingetragen hat). Deshalb ist es für die Prüfstelle und gerade den Prüfer "ungünstig", wenn Du die Adresse auch noch direkt nennst. Bitte tauscht Adressen per PM aus]