Fahren mit teils verdecktem Kennzeichen kostet 40 Euro und 1 Punkt und ist genau so wie fahren ohne Kennzeichen.
Vorschriften dazu (70/222/EWG):
"2 . LAGE DER ANBRINGUNGSSTELLEN UND ANBRINGUNG DER KENNZEICHEN
Die Anbringungsstellen sind so zu gestalten , daß sachgemäß angebrachte Kennzeichen folgende Merkmale aufweisen :
2.1 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längsachse
Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs liegen .
Der linke seitliche Rand des Kennzeichens darf nicht links von der senkrecht und parallel zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs verlaufenden Ebene durch den Punkt liegen , an dem der Fahrzeugquerschnitt , Breite über alles , die grösste Ausdehnung erreicht .
2.2 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs
Das Kennzeichen steht senkrecht oder fast senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs .
2.3 . Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten
Das Kennzeichen steht senkrecht ; Abweichungen bis zu 5 * sind zulässig . Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :
2.3.1 . um höchstens 30 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .
2.3.2 . um höchstens 15 * , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .
2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
2.5 . Geometrische Sichtbedingungen
Es muß möglich sein , das Kennzeichen in dem gesamten Raum zu erkennen , der von folgenden vier Ebenen begrenzt wird : zwei senkrechten Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens , die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30 * nach aussen bilden , einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens , die mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach oben bildet , und einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens ( liegt jedoch der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,20 m über der Fahrbahn , so muß die letztgenannte Ebene mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15 * nach unten bilden ) ."
Quelle
Ach ja, vergiss die Kennzeichenbeleuchtung nicht.