Wenn Du die erste Inbetriebnahme im Ausland nicht dokumentieren kannst, wird die erste Inbetriebnahme in D als Ausgangsdatum für die 30 Jahre genommen. Wenn allerdings alle deutschen Papiere nicht mehr vorhanden sind, nimmt man den 1.7. des Baujahres als EZ an.
Das mit dem LKW ist bei der H Zulassung ein Nachteil. Nutzfahrzeuge müssen im sehr guten Originalzustand dafür sein. Bei PKW genügt es, wenn sie in gutem Zustand und nah am Original sind.
Und LKW im Schein heisst noch lange nicht, dass der auch als LKW besteuert wird. Das ist einigen nichtmal gelungen, die Nachweislich einen Betrieb haben, wo sie auch Dinge transportiere müssen.
Für die LKW Zulassung lassen sich die Finanzbeamten den Wagen fast immer vorführen. Bei einem Pickup oder langen Nissan Patrol sehen die das manchmal sogar ein, dass das ein LKW ist, aber bei einem offenen SWB Jeep ist mir kein aktueller Fall bekannt.
Wobei das bei einem H Kennzeichen egal ist. Da zahlst Du pauschal 191 Euro Steuer, egal ob PKW oder LKW. Nur die LKW H Versicherung ist deutlich teurer. Und ein H LKW unterliegt immer noch dem Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Ich würde an Deiner Stelle unbedingt drauf bestehen, dass der CJ beim Erstellen des H Gutachtens als PKW eingestuft wird.