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Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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Original von Flashman
Wenn Du die Dinger als Arbeitsscheinwerfer deklarierst und separat schaltbar machst, kriegst Du alles durch den TÜV. Meine 440Watt auf dem Dach sind auch kein Problem :tongue:
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Original von BlueGerbil
Dann muss ich auch mal...
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Original von nicolas-eric
hey, sieht klasse aus.
wie immer kommt gleich eine nachfrage von mir. wie weit müssen zusatz-fernscheinwerfer auseinander sein? gibts da ne vorschrift? ich würde die gerne mittig unter dem bügel anbauen. darf man das?
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Original von nicolas-eric
wie schliesse ich sie eigentlich an? genügt es wenn ich die zusatzscheinwerfer an das kabel der original-fernscheinwerfer mit anklippe? oder brauchen die nen eigenen extra abgesicherten stromkreis?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Strada« (13. Mai 2006, 22:57)
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Original von big-B
Yokohama Geolander AT 32x11,5x15 auf 7,5" Felge
DARF MAN DAS ???
Antwort: zul. Felgenmaulweite: 8,0-10,0 Zoll
Was soll also die ewige Fragerei nach dem was man darf ?
Bei deiner Rad/Reifen Kombi scheint es dich doch auch nicht zu interessieren.
Grusz
big
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nicolas-eric« (13. Mai 2006, 23:04)
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Es kann aber auch sein, das die Scheinwerfer an deinem TJ Masse geschaltet sind (Wie beim L200).
Massegeschaltet heißt, dass du die Klemme 86 nicht auf Masse, sondern auf Dauerplus legen musst... du musst dann noch Nr 85 auf´s Fernlicht legen...
Ich hoffe das stimmt so alles noch, is lang her, als ich meine angeschlossen hatte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nicolas-eric« (13. Mai 2006, 23:08)