Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Jeepforum.info. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

bezwinger

unregistriert

21

Samstag, 30. Dezember 2006, 01:59

sorry ich hab mich gleich entschuldigt !

und ich habe es beanwortet nach besten gewissen .

Thorsten

unregistriert

22

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:04

Hier das trifft es noch mal genauer:
http://209.85.135.104/search?q=cache:jyG…cd=4&lr=lang_de

Wie ich bereits gesagt habe: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber bisher wußtest Du nicht, dass eine Übersetzungsänderung ab 8% einen Abgasnachweis braucht. Jetzt weißt Du es! Vielleicht ist es mit Achsen/Sperren genau so. ch weiß es nicht und würde hier gerne was konkretes efahren. Jede Zubehöfelge braucht in Deutschland einen Festigkeitsnachweis (Biiegeumlaufprüfung, Abrollprüfung, Impact Test), ob es einem paßt oder nicht. In anderen Ländern sieht das anders aus. Ein Bekanter hat sich aus USA für rund 6000 Dollar tolle Felgen gekauft... ohne Festigkeitsnachweis oder sonstwas in der Art. Die trägt ihm niemand ein, obwohl sie gut uter das Auto passen...jetzt guckt er dumm. Hätte er sich da mal vorher drum gekümmert.

nicolas-eric

unregistriert

23

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:17

da war der post auf einmal doppelt da - gelöscht

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nicolas-eric« (30. Dezember 2006, 02:18)


nicolas-eric

unregistriert

24

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:18

ich zitiere mal aus deinem link:

"Leider überschreitet die Vergrößerung des Abrollumfangs deutlich die 8% Grenze, so dass die Größe von vielen TÜVs nicht ohne neues Abgasgutachten oder ohne verkürzte Achsübersetzung eintragen."

da wird gesagt, dass viele tüvs das nicht machen...aber einige halt schon...

das mit den 8% wusste ich schon, interesiert mich aber nicht, weils auch meinen tüv nicht interessierte.

bezwinger

unregistriert

25

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:29

ich fahre auch ohne diesem besagten abgasgutachten meine 31er !yeah

und als ich neulich einen xj tüven lasen hab ! wo ich die achsübersetzung und 31er umgerüstet habe . müßte ich auch keinen nachweiß erbringen das auch die tachoangleichung gemacht worden ist ... es hat sich somit für den tüver erledigt das ich nachweißlich die achsübersetzung gemacht habe .

und das meine jeeps alle speeren uns HD wellen drin habe hatt noch keinem interssiert . soogar meine self made winchbumper ist beim
letzten tüv ohne probleme durchgekommen .

ich personlich habe noch nie probleme gehabt bei igendwelchen eintagungen ,habe sogar ein skayjacker fahrwerk per einzel abnahme
eingetragen bekommen .

ich weiß ja nicht wie mache leute dort auftreten , ich frage immer ob da was zu machen geht ...

viel spaß beim tüven !yeah

Thorsten

unregistriert

26

Samstag, 30. Dezember 2006, 02:29

... dann isses ja gut! ;)

27

Sonntag, 31. Dezember 2006, 00:24

Das ist ja ne nette Diskussion... ;)
Als ich meine 31er eintragen lassen hatte war denen nur wichtig das die Achsuebersetzung stimmt,- waere es nicht so taten se sich ganz wichtig und wollten doch tatsaechlich n Abgasgutachten. Die verbauten Sperren hat niemanden in dem Sinn interessiert... als Nachweis genuegten die Rechnungen der Achsuebersetzungen.
Da die Herren vom TUeF zu dritt unter meinen XJ rumgestanden (hatten wohl nix besseres zu tun) und ne nette Debatte ueber den Sinn von Sperren auf deutschen Strassen hatten, glaub ich auch nicht das diese ueberhaupt abgenommen oder sonstwie den TUeF interessiert... da war ein recht grossen A-Loch dabei, wenn es nach dem ginge darf man nur ne Zahnbuerste mit ABE und Festigkeitsgutachten benutzen. ec082

Thorsten

unregistriert

28

Sonntag, 31. Dezember 2006, 16:32

Noch mal zu verstärkten Achsen, auch wenns vielleicht keiner hören will ;) : Im Eberle Katalog steht bei Hinterachsen für den CJ: Verstärkte Achsen, ohne TÜV.
Im Online Katalog von Eberle http://81.90.36.28/eberle/showGroupConte…selGroupId=1922 steht für die verstärkten Achsen auch "ohne TÜV". Das schreiben die ja nicht ohne Grund da hin.

nicolas-eric

unregistriert

29

Sonntag, 31. Dezember 2006, 16:46

Zitat

Original von Thorsten
Noch mal zu verstärkten Achsen, auch wenns vielleicht keiner hören will ;) : Im Eberle Katalog steht bei Hinterachsen für den CJ: Verstärkte Achsen, ohne TÜV.
Im Online Katalog von Eberle http://81.90.36.28/eberle/showGroupConte…selGroupId=1922 steht für die verstärkten Achsen auch "ohne TÜV". Das schreiben die ja nicht ohne Grund da hin.


kennste john wayne?

wayne interessiert das...?

dass da stärkere achsen drin sind fällt werder tüv noch irgendwem anders auf.



wenn du das alles so ernst nimmst, dann steht doch deine entscheidung schon fest.
du wirst dir keine stärkeren achsen oder sperren einbauen, weil die ja kein tüv haben.
auch wirst du keine grösseren reifen aufziehen, die haben ja einen zu grossen abrollumfang. und die anderen übersetzungen haben alle weder festigkeitsgutachten, noch ein tüv-gutachten.

naja, es fahren in D diverse jeeps rum, die all sowas haben und wo nie ein prüfer nachgefragt hat. aber du musst halt für dich selber entscheiden ob du das umbauen willst oder nicht.

als ich mich erstmals mit dem them ajeep umbauen befasste schrie ich auch immer zur belustigung aller "und was sagt der tüv dazu?". mitlerweile bin ich da ruhiger geworden. bei allem wo das strittig ist baue ich es ein und kümmere mich erst um eintragungen und so wenn mal einer meckern sollte.
bevor ich schlafende hunde wecke und den tüv durch meine fragen sensibiliere, was anderen jeepern ja auch zum nachteil sein kann, halte ich das für die bessere variante.

barnygeroell

unregistriert

30

Sonntag, 31. Dezember 2006, 19:46

Also ohne TÜV für verstärkte Achsen
das geht ja gar nicht
du erhöhst das leergewicht, dadurch muss deine zuladung gesenkt werden
zusätzlich müssen verstäkte Bremsen eingebaut werden
dann natürlich überprüft und eingetragen werden

ALSO wer hier wirklich den Rat gibt alles ohne TÜV der macht sich strafbar und wenn das noch ein Gewerblicher ist kann er in Regress genommen werden
also hat hier alles seine Richtigkeit

und wenn dir der TÜV so wichtig ist geh hin besprich alles und meld dich dann wieder mit dem Ergebniss oder poste im grossen Forum da biste sicher richtiger da dort mehr mitglieder sind die TÜVkonform bauen

ansonsten halt dich an das was NE geschrieben hat



Wer viel fragt geht lange irr

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »barnygeroell« (31. Dezember 2006, 19:50)


kamel007

unregistriert

31

Montag, 1. Januar 2007, 14:59

was soll denn diese diskussion hier
verstärkte steckachsen und tüv???, leergewicht erhöhe ich auch mit dem einbau einer bassrolle und die kann mir beim unfall das genick brechen und trotzdem muss den einbau kein tüv abnehmen??
man soll lieber keine schlafenden hunde wecken
;)

bezwinger

unregistriert

32

Montag, 1. Januar 2007, 15:07

!yeah !love1 genau ... wieviel ist den so eine HD steckachse schwerer ?( vieleicht 500 gramm !hu dafür eine eintragung !ohno

mann kann sich auch selbst das leben schwer machen ...

thema für mich geschloßen ^5

Thorsten

unregistriert

33

Montag, 1. Januar 2007, 15:46

Zitat

Original von barnygeroell
Wer viel fragt geht lange irr


Oder man fragt einmal richtig bzw. den Richtigen. Aber zuerst mal ein frohes Neues an ALLE!
Ich habe gestern eine Anfrage an einen mir privat bekannten Leiter einer TÜV Stelle des TÜVs Bayern gestellt und auch schon eine erste Antwort erhalten: So wie er es sieht, brauchen weder Sperren (selbst wenn sie wie die automatischen Sperren das Fahrverhalten auf glatter Strecke nicht gerade zum Vorteil verändern) noch Steckachsen eingetragen zu werden- weil auch Austauschteile nicht geprüft werden, das liegt dann in der Verantwortung der Hersteller (Produkthaftung).
Er wird sich aber noch mal mit dem technisch Verantwortlichen in Verbindung setzen und mir berichten. Sollte sich dann ein anderer Sachverhalt ergeben, werde ich mich hier melden. Wenns dabei bleibt, ist diese Frage auch ein für allemal geklärt...
Bei Übersetzungsänderungen, so sagt er, ist die Sachlage klar, die Betriebserlaubnis ist bei Überschreitung der 8% (ohne Abgasgutachten)erloschen... aber das war ja bekannt.
Ich frage mich nur, warum bei einigen bei solchen völlig sachlichen Diskussionen und Sachverhalten die Emotionen durchgehen bzw. hochkochen? :(
So was mal (auf-) zu klären sollte doch die normalste Sache der Welt sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorsten« (1. Januar 2007, 15:49)


cj7thomas

unregistriert

34

Dienstag, 2. Januar 2007, 13:20

AU Weia !hu habt euch biite wieder alle !knutsch !up
cu Thomas !yeah

Thorsten

unregistriert

35

Dienstag, 2. Januar 2007, 22:53

Letzter Beitrag von mir an dieser Stelle zu diesem Thema: Ich habe eine abschließende und differenzierte Antwort vom TÜV bekommen. Wenn es jemanden interessiert: PN oder Mail an mich.

Alter Mann

unregistriert

36

Dienstag, 2. Januar 2007, 23:20

Thema beendet
Gott sei Dank
Hab schon überlegt mir den Reifenluftdruck eintragen zulassen
Nix für ungut
Gruß Peter

einherjer

unregistriert

37

Mittwoch, 3. Januar 2007, 06:58

@Thorsten

Was sagt denn nun der TÜV? Bis jetzt war der Fred ja nur mit Unterhaltungswert gesegnet, aber kaum, dass es spannend wird...

Ralf 8)

38

Mittwoch, 3. Januar 2007, 14:06

!up stimmt, sogar der fahrer sollte tuev-geprueft sein! yes

Thorsten

unregistriert

39

Mittwoch, 3. Januar 2007, 16:49

Einherjer:

Zitat

Original von Thorsten
Letzter Beitrag von mir an dieser Stelle zu diesem Thema: Ich habe eine abschließende und differenzierte Antwort vom TÜV bekommen. Wenn es jemanden interessiert: PN oder Mail an mich.


Ich gebe gerne weiter, was ich in Erfahrung gebracht habe, aber nicht mehr öffentlich. Wen es wirklich interessiert, der kann sich gerne melden. Auf weitere Stinkefinger-, Kotzsmileies und sonstige Kommentare kann ich gerne verzichten...

Eagle Eye

unregistriert

40

Donnerstag, 4. Januar 2007, 12:32

ich glaube ,dass ein lieferant diesen OHNE-TÜV-zusatz nur reinschreibt, um auf der sicheren seite zu sein.

die frage ist ja auch, nur drin steht, um sich gegen die gewährleistung zu drücken.

"TÜV-geprüft" heißt hierzulande ja etliches.

wir haben jemanden im forum, der ist bundesweit unterwegs um maschinen abzunehmen und ihnen den TÜV-segen zu verpassen.

bei der HU wird dir keiner in das innere des autos schauen.

und bei einem unfall muss erst mal überhaupt einer auf die idee kommen, dir die schuld so unterjubeln zu wollen, dass es sich für die versicherung lohnt, deinen wagen auseinanderzunehmen. und dann noch nachweisen, dass es an DEM verbauten teil liegt, dass du jetzt schuld an dem tod des hamsters bist.

alles sehr theoretische kuriositäten.

also sperren und andere achsen (aus dem üblichen zubehör) zu verbauen sollte absolut problemlos sein.

btw:
darf man eigentlich ohne türen fahren *lach* !ohno