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1

Dienstag, 19. Februar 2008, 08:30

Anmeldung

Hallo jeeper ich habe ein problem. ich möchte meinen jeep renegade cj7
1982 anmelden. Er ist als letztes in österreich vor 10 jahren angemeldet gewesen. Wie kann ich auf den günstigen weg hier meine jeep anmelden? Gilt noch JOUNGTIMER?
Gruß Marek...

2

Samstag, 1. März 2008, 18:58

Dann brauchst du eine Unbedenklichkeutsbescheinigung vom KBA, das das Fz. nicht gestohn wurde, fährst zum TÜV und lässt dir neue KFZ-Papiere ausstellen, dann kannst du den CJ anmelden.

Lohrengel

unregistriert

3

Sonntag, 2. März 2008, 10:52

sofern Du nicht schon ein 07er Joungtimer hast, wirst Du den CJ nicht auf 07er anmelden können. 07er werden seit letztem Jahr März nur noch an Fahrzeuge über 20 Jahre ausgegeben...

Es bleibt Dir also nur eine "normale" Anmeldung oder die Saisonanmeldung...

4

Sonntag, 2. März 2008, 18:29

Wenn der CJ von 82 ist, ist der doch schon 26 Jahe alt ?????

5

Sonntag, 2. März 2008, 19:57

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Es muss lediglich ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung vorliegen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bleibt unberührt. Das Oldtimerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für die Stadt und einer Erkennungsnummer, wobei diese, entgegen den "normalen" Kennzeichen, nur aus Zahlen besteht und mit "07" beginnt.

Was wird benötigt um ein 07er zu bekommen?

- Formloser schriftlicher Antrag

- Versicherungsbestätigung

- Vorlage des Eigentumsnachweises (im Regelfall Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II)

- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 StVZO
bei mehreren Fahrzeugen Auflistung nach Fahrzeugart, Hersteller, Fahrzeug-identifizierungsnummer, Tag der Erstzulassung

- amtliches Führungszeugnis Belegart "0", zu beantragen im zuständigen Bezirksamt; das Führungszeugnis darf nicht älter als 1 Monat sein

- Personalausweis oder Pass des Antragstellers/der Antragstellerin
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten

- schriftliche Einzugsermächtigung zur Einziehung der Kfz-Steuer.

- Bei rückständigen Kfz-Steuern oder bei rückständigen Verwaltungsgebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen erfolgt keine Zulassung!

- gebührenpflichtige Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (wird durch die Zulassungsbehörde beantragt)

Gebühren bzw. Kosten: Im Regelfall 125,30 Euro

Grusz
B!

Lohrengel

unregistriert

6

Mittwoch, 5. März 2008, 14:58

sorry.. ich meinte 30 jahre.