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1

Freitag, 17. März 2006, 09:04

zum Thema Frontschutzbügel

Zur Senkung des Risikos von Fußgängern wieder zulässig: Frontschutzbügel, die von der EU definierte Crashanforderungen erfüllen
Ab August 2006 können OEMs wieder ab Werk Frontschutzbügel - früher als "Kuhfänger" tituliert - montieren.

Das legt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2005 fest, die den Fußgängerschutz verbessern soll.


Dem entsprechend lautet eine zentrale Vorgabe der Richtlinie: Die Frontschutzbügel müssen bei Fußgängerunfällen die Belastung der Opfer reduzieren.
Konkret: Bei definierten Szenarien muss die Belastung durch die Autofront mit Frontschutzbügel mindestens zehn Prozent niedriger liegen als bei der gleichen Fahrzeugfront ohne den Bügel.

2

Freitag, 17. März 2006, 09:29

RE: zum Thema Frontschutzbügel

Zitat

Original von xj-nrw
...
....: Die Frontschutzbügel müssen bei Fußgängerunfällen die Belastung der Opfer reduzieren...... .


moin...

mmm....wenn man jemanden zerteilt...würd er auch reduziert, oder !yeah



Henne

onkellinus

unregistriert

3

Freitag, 17. März 2006, 10:40

Hmm.. ob die gewünschte ARB diese Bedingung erfüllt? !ec037:

4

Samstag, 18. März 2006, 18:17

Zitat

Original von onkellinus
Hmm.. ob die gewünschte ARB diese Bedingung erfüllt? !ec037:




ich würde sagen....sie halbiert das problem !up

onkellinus

unregistriert

5

Samstag, 18. März 2006, 18:32

:whip !hu

6

Sonntag, 19. März 2006, 14:45

Zitat

Original von onkellinus
:whip !hu




jjaaa jajaaaa immmer zu jaaa mer !ec029

cj7thomas

unregistriert

7

Montag, 20. März 2006, 10:14

Sagt mal seit ihr öfter mal in Domina Foren unterwegs ?( ?(

Naja man sieht sich :D
cu Thomas !yeah

8

Dienstag, 21. März 2006, 15:01

Zitat

Original von cj7thomas
Sagt mal seit ihr öfter mal in Domina Foren unterwegs ?( ?(

Naja man sieht sich :D
cu Thomas !yeah



dich krigen wir auch noch... !grr

onkellinus

unregistriert

9

Dienstag, 21. März 2006, 15:58

Genau, und dann geben wir Dir Straßennamen....

10

Mittwoch, 22. März 2006, 12:25

Zitat

Original von onkellinus
Genau, und dann geben wir Dir Straßennamen....



moin...

haar.... ^5

11

Freitag, 31. März 2006, 09:01

Arb

hi


die ARB ist kein Rammschutz sondern wird als Stossstange eingetragen wennst einen finst ders einträgt und nicht eine menge Kohle aus Sack zieht



gasch

12

Samstag, 1. April 2006, 20:29

RE: Arb

Zitat

Original von Gasch
hi


die ARB ist kein Rammschutz sondern wird als Stossstange eingetragen wennst einen finst ders einträgt und nicht eine menge Kohle aus Sack zieht



gasch



watt.... wer bis du den... !hu

onkellinus

unregistriert

13

Samstag, 1. April 2006, 22:46

+ggg+

Na, wenn ich jemanden hätte, der mir die eintragen würde, wäre das Teil noch heute bestellt. Und als was die ARB eingetragen wäre, als Stoßstange, als Windehalter oder sonstiges, wäre mir völlig egal.

Also, ich nehme noch gerne Tipps entgegen :D

....und werde erstmal meine Beifahrerseite neu lackieren lassen....


!hu