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Cherokee

unregistriert

1

Mittwoch, 6. September 2006, 10:19

Gewichtasbesteuerung?

das finanzgericht Düsseldorf hat ja beschlossen, dass die steuergesetzänderung zur besteuerung von FZG über 2,8t gewicht so nicht ganz in ordnung ist und man da nach europarecht handeln müsse.

wie geht es da jetzt weiter... ich denke mal das an eine zurückzahlung der zuviel gezahlten steuern nur ein traum sein kann....

wer weiß schon mehr?

onkellinus

unregistriert

2

Mittwoch, 6. September 2006, 12:45

Ich weiß nicht wirklich mehr, aber ich vermute mal, dass diejenigen, die keinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt habem, leer ausgehen werden....

Ich lass mich gerne widerlegen ;)

3

Mittwoch, 6. September 2006, 13:52

so ist es.

Die Sache liegt jedoch beim BFH.

Und die immer wieder angesprochenen "Urteile" sind keine Urteile.

Es geht dort nur um die Aussetzung der Vollziehung.

Flashman

unregistriert

4

Mittwoch, 6. September 2006, 18:40

Jepp...Das FG Düsseldorf hat für einen Einzelfall die Beschwerde des Antragsstellers akzeptiert. Keine Allgemeingültigkeit. Wer sowas auch will, muss ebenfalls Rechtsmittel einlegen.

nicolas-eric

unregistriert

5

Freitag, 15. September 2006, 01:57

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Selbst wenn das vom Bundes-Finanzgericht abgewiesen wird verstösst es immer noch gegen geltendes EU Recht. Wenn noch eine Klage vorm EU Gerichtshof folgt, die hoffentlich positiv für alle mit den betreffenden Fahrzeugten ausgeht, dann kann es zwar Jahre dauern bis man sein zuviel bezahltes Geld wiederbekommt, aber man bekommt es wenigstens wieder. Bei denen, die keinen Widerspruch eingelegt hatten wird das dann wohl nicht der Fall sein.

Selbst wer die höhere Steuer zahlen will ohne auf Ausssetzung der Vollziehung zu Klagen sollte dieses nur mit einem schriftlichen Widerspruch tun, damit er dann später auch das Geld wiederbekommt.

Vorausgesetzt, dass der EU-Gerichtshof die Macht hat unser Vaterland dazu zu zwingen das EU Recht auch anzuwenden.

LG Nico :)

6

Freitag, 15. September 2006, 10:15

Er sollte nicht einen Einspruch einlegen, sondern er muß es sogar, denn sonst ist der Steuerbescheid nach 4 Wochen rechtskräftig und es ist nischte mehr dran zu machen.

Just for Info:

http://www.proallrad.com/

Lohrengel

unregistriert

7

Freitag, 15. September 2006, 11:43

du kannst auch eine zahlung "unter vorbehalt" machen.

8

Samstag, 16. September 2006, 19:48

Hi Veit,

wo ist die Rechtsgrundlage für die Zahlung unter Vorbehalt?

So etwas gibt es im Steuerrecht nicht!

Bis zum Edersee !hi

nicolas-eric

unregistriert

9

Samstag, 16. September 2006, 20:22

Genau, deswegen Widerspruch einlegen und wenn Du die Kohle nicht hast noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und wenn nötig gerichtlich durchsetzen.

LG Nico :)



Ach ja, übrigens geht das scheinbat nicht allen mit schweren Geländewagen so. Der Gärtner eines Freunbdes fährt einen Nissan Pickup mit ü 2.8to und der zahlt immer noch nach Gewicht. Habe sogar den Steuerbescheid gesehen.

Cherokee

unregistriert

10

Samstag, 16. September 2006, 21:09

das BFG München hat wohl jetzt entschieden, dass eine gewichtsbesteuerung auch nach EU-Recht nicht vorgesehen ist...ein kollege hatte mir einen zeitungsausschnitt auf die werkbank gelegt....

11

Samstag, 16. September 2006, 21:36

Immer dieser.................( ich hätte beinah etwas gesagt).

Keiner und niemand hat überhaupt etwas entschieden.

Bei all diesen Entscheidungen (Entscheidungen sind keine Urteile!!!)
geht es lediglich um die A. d. V.!

Ich würd mal hier schauen bevor mal wieder Gerüchte
in die Welt gesetzt werden:

http://www.proallrad.com/

Lohrengel

unregistriert

12

Sonntag, 17. September 2006, 14:43

das wäre glaub ich eh das erste mal, wenn ein Urteil in solch einem fall in ca. 1 jahr fallen würde. wenn überaupt denke ih auch, wird das gerade vorm eu-hof jahre dauern... naja... bald hab ich offentlich das 07er und in 3 jahren isser eh nen oldi...

gruß veit

@eugene

hatten wir eigentlich schon ne uhrzeit fürn edersee ausgemacht ?

13

Montag, 18. September 2006, 11:04

wir sparen ja alle beim FA.

Wenn der EUGH dann entschieden hat, bekommen wir alle Miiiiilionen von das Staat wieder.

Vorausgesetzt er (d.h. unsere liebe Regierung) hat nicht wiedermal nicht nur Mist geredet sondern wie des Öfteren auch gemacht............

..........
und die müssen sich das Geld für die Rückzahlung dann aus dem Kongo,
Afffgahanistan, oder gar Israel leihen.

Mal abwarten.

@ Will,

Ich werde den Einspruch hier einstellen!

14

Montag, 18. September 2006, 11:31

Gewichtsbesteuerung

Auch wenn dieses Thema schon hundert mal hier und in anderen Foren durchgekaut wurde.

Der Neueste Stand ist, einige FG haben der A.d.V. stattgegeben.
Und der BFH hat dagegen entschieden.

Das ist kein Urteil, sondern lediglich eine Entscheidung die besagt, das die in den Steuerbescheiden angeforderten Beträge zu zahlen sind.

Anmerkung:

Wichtig ist jedoch wenn jemand einen Steuerbescheid erhält (und ich meine hiermit nicht die jährliche nette Zahlungsaufforderung des FA) gegen diesen innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegt.


Auf besonderen Wunsch

meines Lieblingslieferanten (und das meine ich so) für Neu- und auch Ersatzteile aller Art hier den Einspruch:

Ähhmmm,
Liebes Finanzamt..........

Nun im Ernst:

Finanzamt .....




betr.: Herrn Volker Krüger, Brilon.

Steuernummer : (hier bitte die St.-Nr. des Fahrzeuges eintragen)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom .......

Einspruch ein.

Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.805 kg, ein Leergewicht von 1.640 kg und einschließlich Führerplatz 5 Sitzplätze.

Die Formel P - (M + N x 68) > N x 68 wird erfüllt.

Bis zur Erteilung des neuen Steuerbescheides vom ..... (Datum des Bescheides) wurde das Fahrzeug nach Gewicht besteuert.

Ich beantrage, bis zur Entscheidung durch den BFH das Verfahren ruhen zu lassen.


M.f.G.

Blabla

P.S.
Gegen jeden KFZ-Steuerbescheid kann man sich glücklicherweise wehren.
Der Bescheid ist zwar endgültig.

Meldest Du aber Dein Fahrzeug ab und dann wieder an, bekommst Du einen neuen Bescheid, gegen den Du Rechtsmittel einlegen kannst.